Arbeitsrecht

Ich bin Arbeitsrechtler und vertrete Sie vor allem im Kündigungsschutzprozeß. Ich prüfe auch Ihren Arbeitsvertrag und schließe für Sie einen möglichst günstigen Aufhebungsvertrag ab.

 

Am Arbeitsplatz: Vier lächelnde Menschen schauen auf ein Notebook.

Arbeit kann Spaß machen, solange keine Kündigung kommt. Bildquelle

 

Neues aus dem Arbeitsrecht-Blog

Erstberatung im Arbeitsrecht

Sie sind von der Kündigung in Ihrem Briefkasten völlig überrascht und wissen gar nicht, wie es weitergehen soll? Ich prüfe Ihre Chancen für eine pauschale Erstberatungsgebühr von 250 Euro.

Klagen oder abwarten?

Als Arbeitnehmer können Sie völlig unerwartet in einen Rechtsstreit gezwungen werden. Wenn Ihnen eine Abmahnung oder gar eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrages ins Haus flattert, ist schnelles Handeln erforderlich. In vielen Fällen bleiben Ihnen nur wenige Tage Zeit, um Ihre gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte zu wahren.

Zum Beispiel läuft bei vielen Arbeitsverhältnissen ab dem Zugang der Kündigung eine Drei-Wochen-Frist. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Kündigungsschutzklage allein schon wegen der verstrichenen Frist zu spät kommen, auch wenn die Kündigung noch so ungerechtfertigt war. Abwarten wäre also keine gute Idee.

Als Alternative zu einer Klage kommt oft ein Aufhebungsvertrag in Frage. Er regelt einvernehmlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestaltet wird. Einen solchen Vertrag wird aber die Arbeitgeberseite nur mit Ihnen abschließen, solange die Klagefrist noch läuft.

Das deutsche Arbeitsrecht: ein Fall für den Anwalt

Vieles ist geregelt: aber wo? Wenn eine Streitfrage im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist, kann es dazu immer noch eine tarifvertragliche oder gesetzliche Regelung geben. Und da es in Deutschland immer noch kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gibt, sind die gesetzlichen Regelungen über viele einzelne Gesetze verteilt.

Lohnansprüche unterliegen oft viel kürzeren Ausschlußfristen als der normalen dreijährigen Verjährung. Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag müssen Sie ausstehenden Lohn innerhalb weniger Monate geltend machen, um Ihr Geld noch zu bekommen. Daß es für eine Kündigungsschutzklage nach wenigen Wochen schon zu spät sein kann, haben Sie oben bereits erfahren. Für die Vertretung im Arbeitsrecht benötige ich von Ihnen eine spezielle Vollmacht für Arbeitsrechtssachen.

 

Arbeitsagentur Singen: Fassade der Agentur für Arbeit, Erzbergerstraße, Singen

Informieren Sie bitte gleich die Arbeitsagentur, wenn Sie gekündigt wurden. Bild: Rechtsanwaltskanzlei Schaalo, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

 

Ob es sich um die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, die Überprüfung befristeter Arbeitsverträge, die Abwehr einer Abmahnung, das Aushandeln einer Abfindung oder die Überprüfung eines Arbeitszeugnisses handelt, oft geht es gleich um wichtige Fragen wie Sicherung des Lebensstandards und berufliches Fortkommen. Das kann bei einer Vollzeitstelle genau so der Fall sein wie bei einem Minijob.

Für Arbeitsplätze in Singen, Radolfzell, Rielasingen-Worblingen, Gottmadingen, Hilzingen, Steißlingen, Engen oder Konstanz vertrete ich Sie vor dem Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen – Kammern Radolfzell.

Vertrauen Sie mir Ihre Arbeitsrechtssache an. In Fristsachen erhalten Sie sofort einen Termin.

Telefon: 07731 911571
Mobiltelefon: 0170 9521102
Mail: kanzlei@schaalo.de

Meine Leistungen im Arbeitsrecht

  • Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnung und Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Lohnklage
  • Änderungskündigung
  • Abfindungsverhandlungen
  • Schutz von Schwerbehinderten und Auszubildenden
  • Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang
  • Praktikumsvertrag
  • Mutterschutz
  • Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen

Bewertungen im Arbeitsrecht

Meine Mandanten im Arbeitsrecht bewerteten meine Leistungen mit durchschnittlich 4.4 von 5 Sternen bei im Moment 32 abgegebenen Stimmen.

Wenn Sie Mandant(in) der Rechtsanwaltskanzlei Schaalo sind, können Sie unter Angabe Ihres Aktenzeichens an der Umfrage teilnehmen. Vielen Dank für Ihre Bewertung!

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